Einheitliche Bezahlmöglichkeiten, nachvollziehbare Preise und eine besser ausgebaute Ladeinfrastruktur: Mit der AFIR möchte die Europäische Union das öffentliche Laden einfacher und verlässlicher gestalten. Die Vorgaben betreffen sowohl Betreiber von Ladestationen als auch Unternehmen, die Ladepunkte an ihren Standorten anbieten. Gleichzeitig profitieren E-Auto-Fahrer von klareren Abläufen. Doch welche Regelungen gelten bereits und warum spielt das Jahr 2027 eine wichtige Rolle?
AFIR steht für Alternative Fuels Infrastructure Regulation. Die Verordnung (EU) 2023/1804 ist seit dem 13. April 2024 anwendbar und legt europaweit verbindliche Regeln für die Infrastruktur alternativer Kraftstoffe fest. Dazu gehören neben der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge unter anderem Wasserstofftankstellen sowie die Energieversorgung von Schiffen und stationären Flugzeugen.
Die EU-Verordnung soll sicherstellen, dass in allen Mitgliedstaaten eine ausreichende, kompatible und nutzerfreundliche Infrastruktur entsteht. Sie löste die frühere Richtlinie 2014/94/EU ab.
Die betrieblichen Anforderungen aus Artikel 5 gelten grundsätzlich für öffentlich zugängliche Ladepunkte. Entscheidend ist nicht allein, wem das Grundstück gehört. Auch eine Ladestation auf dem Parkplatz eines Supermarkts, Restaurants oder Einkaufszentrums kann öffentlich zugänglich sein, wenn sie von einem unbestimmten Personenkreis genutzt werden darf.
Private Wallboxen, die ausschließlich dem eigenen Haushalt oder einer klar begrenzten Personengruppe zur Verfügung stehen, fallen dagegen nicht unter dieselben Vorgaben. Die Bestimmungen gelten außerdem nicht nur für Ladestationen entlang von Autobahnen oder großen europäischen Verkehrsachsen. Grundsätzlich erfasst die EU-Verordnung für Ladepunkte auch öffentliche Standorte in Städten und Gemeinden.
Welche Pflichten konkret greifen, hängt unter anderem von der Ladeleistung, dem Standort und dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme ab. Betreiber sollten deshalb jeden Standort einzeln bewerten, statt sämtliche AFIR Ladepunkte nach demselben Schema zu behandeln.
Ein zentrales Ziel der AFIR-Verordnung ist das sogenannte Ad-hoc-Laden. E-Auto-Fahrer müssen an öffentlich zugänglichen Ladepunkten spontan laden können, ohne sich vorher zu registrieren oder einen dauerhaften Vertrag mit einem Ladepunktbetreiber oder Mobilitätsdienstleister abzuschließen.
Für öffentlich zugängliche Ladepunkte, die seit dem 13. April 2024 in Betrieb genommen wurden, verlangt AFIR geeignete elektronische Bezahlmöglichkeiten. Bei Ladepunkten ab 50 Kilowatt müssen Betreiber beispielsweise Kartenleser oder Geräte mit kontaktloser Bezahlfunktion anbieten. Bei Ladepunkten unter 50 Kilowatt kann auch eine sichere internetbasierte Zahlung infrage kommen, etwa über einen QR-Code, der zu einer Bezahlseite führt. Die Transaktion muss dabei zuverlässig geschützt sein.
Eine App oder Ladekarte darf weiterhin zusätzliche Vorteile bieten. Sie kann jedoch nicht als einzige Lösung für das spontane Laden dienen, wenn dafür eine Registrierung und der Abschluss eines weitergehenden Vertrags notwendig sind.
Neben der Bezahlung regelt die AFIR auch, wie Preise dargestellt werden müssen. Nutzer sollen bereits vor dem Start erkennen können, welche Kosten für den Ladevorgang entstehen. Preise müssen angemessen, transparent, eindeutig vergleichbar und nicht diskriminierend sein.
Bei öffentlich zugänglichen Ladepunkten ab 50 Kilowatt, die seit dem 13. April 2024 bereitgestellt wurden, muss sich der Ad-hoc-Preis grundsätzlich auf die gelieferte Energiemenge in Kilowattstunden beziehen. Zusätzlich kann eine zeitabhängige Blockiergebühr erhoben werden, um unnötig lange Standzeiten zu verhindern. Der Preis muss direkt an der Ladestation sichtbar sein, beispielsweise auf einem Display oder Aufkleber. Ein alleiniger Verweis auf eine externe Website reicht hier nicht aus.
Bei Ladepunkten unter 50 Kilowatt dürfen verschiedene Preisbestandteile verwendet werden. Betreiber müssen diese jedoch klar darstellen und vor dem Ladevorgang leicht zugänglich machen. Damit stärkt diese EU-Ladesäulenverordnung die Vergleichbarkeit im öffentlichen Ladenetz.
Für bestimmte ältere Schnellladepunkte enthält AFIR eine wichtige Übergangsfrist. Ab dem 1. Januar 2027 müssen öffentlich zugängliche Ladepunkte mit mindestens 50 Kilowatt entlang des transeuropäischen Verkehrsnetzes, kurz TEN-V, sowie auf sicheren und gesicherten Parkplätzen die vorgeschriebenen elektronischen Bezahlmöglichkeiten unterstützen. Das gilt auch, wenn diese Ladepunkte bereits vor dem 13. April 2024 installiert wurden.
Die Frist bedeutet allerdings nicht, dass bis 2027 pauschal jede ältere Ladesäule in der EU umgerüstet werden muss. Standort, Zugänglichkeit und Leistung bleiben entscheidend. Betreiber sollten ihre bestehenden Anlagen dennoch frühzeitig prüfen. Technische Nachrüstungen, neue Bezahllösungen und Anpassungen der Preisanzeige benötigen häufig ausreichend Vorlauf.
AFIR-Konformität beschränkt sich nicht auf ein Kartenterminal. Ein Ladepunkt ist erst dann AFIR konform, wenn alle jeweils relevanten Vorgaben berücksichtigt werden. Dazu gehören je nach Anlage das Ad-hoc-Laden, geeignete Bezahlverfahren, transparente Preise, digitale Vernetzung sowie technische und organisatorische Prozesse. Auch die zuverlässige Bereitstellung von Standort-, Verfügbarkeits- und Preisdaten gewinnt an Bedeutung.
Für Fahrer führt die Verordnung schrittweise zu einem einheitlicheren Ladeerlebnis: Ladestationen sollen leichter nutzbar sein, Preise verständlicher ausweisen und spontane Zahlungen ohne langfristige Bindung ermöglichen. Betreiber und Standortpartner erhalten zugleich klare Rahmenbedingungen für neue Investitionen in die Ladeinfrastruktur.
Wir bei JOLT zeigen bereits, wie flexible Bezahlung im Alltag funktioniert. An unseren Schnellladestationen mit bis zu 320 Kilowatt können Sie per QR-Code, JOLT App oder Kreditkarte sowie über kompatible Lade-Apps und RFID-Karten bezahlen.
Zudem planen, finanzieren und betreiben wir urbane Schnellladelösungen gemeinsam mit Unternehmen und Kommunen. Damit unterstützen wir eine Entwicklung, die auch AFIR vorantreibt: Öffentliches Laden soll schnell, transparent und unkompliziert zugänglich sein.
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